Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.05.2008 - 3 W 69/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32832
OLG Brandenburg, 14.05.2008 - 3 W 69/07 (https://dejure.org/2008,32832)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2008 - 3 W 69/07 (https://dejure.org/2008,32832)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 3 W 69/07 (https://dejure.org/2008,32832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines Insolvenzverwalters; Forderungsabtretung; Tilgung möglicher Mietverpflichtungen; Abtretung von Forderungen; Zwangsverwaltung; Bestätigung des Annahmewillens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2008 - 3 W 69/07
    Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen genügt für die Betatigung eines Annahmewillens i.S. des § 151 BGB nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach Außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99, juris Tz. 15 = NJW 2000, 276).

    Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen reicht es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach Außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99, juris Tz. 15 = NJW 2000, 276), wie hier.

  • FG Münster, 14.03.2024 - 5 V 3238/21

    Verfahren - Abrechnungsbescheid - Aufrechnung mit abgetretenen zivilrechtlichen

    Die Abtretung gelte bereits dann als angenommen, wenn der Abtretungsempfänger der Abtretung nicht widerspreche (Verweis auf BGH, Urteil vom 12.10.1999, XI ZR 24/99, und OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2008, 3 W 69/07).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09

    Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast

    Dafür genügt es, wenn der Annehmende, wie hier, das ihm günstige schriftliche Angebot zu seinen Akten nimmt und es nicht erkennbar verwirft (siehe - im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften - BGH, Urt. v. 12.10.1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276; OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.5.2008 - 3 W 69/07 - Knerr in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 398 Rdn. 71; zum konkludenten Schweigen als Antragsannahme auch Kramer in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2006, § 151 Rdn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht